Forderungsmanagement für Flugausfälle

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VERSPÄTET

Start nicht pünktlich?


Ab 180 Minuten Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz.

 

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ANNULLIERT

Flug ganz gestrichen?


Wenn Sie nicht 14 Tage vor Abflug benachrichtigt werden: Schadenersatz

 

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ÜBERBUCHT

Am Boden geblieben?


Nach 180 Minuten Wartezeit haben Sie schon einen Anspruch auf Schadenersatz.

 

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VERPASST

Umwege zum Ziel?


Sie haben Anspruch auf Erstattung der Flugnebenkosten, wie Steuern und Gebühren.

 

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