Annullierung
Wird der Flug annulliert, haben Fluggäste zunächst einmal wie bei der Verspätung nach Flugstrecke gestaffelte Schadensersatzansprüche.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Flugdatum über den Flugausfall informiert wurden. Die Höhe der Entschädigung beträgt pauschal zwischen 250,- und 600,- Euro pro Passagier. Zusätzlich können ggf. noch Kosten z.B. für ein Hotel oder Ersatzbeförderung geltend gemacht werden.
Achten Sie darauf, dass Sie, selbst wenn Sie bereits vor der Fahrt zum Flughafen erfahren, dass Ihr Abflug sich verzögert, pünktlich am Flughafen und am Check-In einzutreffen. Der Anspruch auf Schadenersatz entfällt nämlich dann, wenn die Airline kurzfristig einen Ersatzflug anbieten kann.
Ihre Ansprüche:
Bei Benachrichtigung kürzer als 14 Tage vor geplantem Abflug:
• 250,- Euro für einen ausgefallenen Kurzstreckenflug
• 400,- Euro für einen ausgefallenen Mittelstreckenflug
• 600,- Euro für einen ausgefallenen Langstreckenflug