Flug verpasst
Auch wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben, entsteht ein Anspruch gegen die Fluggesellschaft
Haben Sie mehrere Flüge durch einen Buchungsvorgang und nur eine Buchungsnummer gebucht, und Sie den Anschlussflug trotz “minimum connection time” des Zubringerfluges verpasst, besitzen Sie ähnliche Ansprüche wie bei einer Flugverspätung.
Sie können geltend machen: Entschädigungsanspruch bis zu 600.- Euro, Versorgungsleistungen wie Essen und Getränke, Telefonate und notwendige Hotelübernachtung, darüber hinaus jedoch auch eine Ersatzbeförderung bzw. eine Ticketkostenrückerstattung, falls Sie die Ersatzbeförderung nicht annehmen. Die Voraussetzung hierfür ist ebenfalls, dass Ihr Abflughafen innerhalb der EU lag oder Sie mit einer europäischen Fluglinie aus einem Drittstaat in die EU geflogen sind und die von Ihnen gebuchten Flüge tatsächlich stattfanden.
Ihre Ansprüche:
Bei Wartezeiten über 3 Stunden auf den Anschlussflug:
• 250,- Euro für einen verpassten Kurzstreckenflug
• 400,- Euro für einen verpassten Mittelstreckenflug
• 600,- Euro für einen verpassten Langstreckenflug
Bei Flügen, die aus eigenem Verschulden verpasst wurden:
Erstattung der Flugnebenkosten