Verspätung
Schon nach 180 Minuten Wartezeit durch Verspätung muss die Fluggesellschaft Sie entschädigen.
Wenn Ihre Ankunft am Zielflughafen mit Ihrem ursprünglich gebuchten Flug mehr als 3 Stunden verspätet war, und der Verspätungsgrund im Verantwortungsbereich der Fluglinie lag (Ausnahme: außergewöhnliche Umstände wie z.Bs. Wetter, Streik oder Sperrung des Flughafens), haben Sie folgende Ansprüche: Entschädigungsanspruch von bis zu 600.- Euro für die Verspätung von mehr als 3 Stunden, dies ist abhängig von der Länge der Flugstrecke bis zu Ihrem Endflughafen.
Darüber hinaus muss Ihr Abflughafen innerhalb der EU gelegen haben, oder Sie sind mit einer europäischen Fluglinie aus einem Drittstaat in die EU geflogen. Sie haben vor Ort ebenfalls ein Recht auf Versorgungsleistungen wie Essen und Getränke, kostenlose Telefonate bis hin zu einer notwendigen Hotelübernachtung.
Ihre Ansprüche:
Bei Verspätungen ab 180 Minuten:
• 250,- Euro für einen verspäteten Kurzstreckenflug
• 400,- Euro für einen verspäteten Mittelstreckenflug
• 600,- Euro für einen verspäteten Langstreckenflug