Gebühren
Wichtig!
Da wir in der Regel eine außergerichtliche Erledigung oder nach Mahn- und Gerichtsverfahren ein obsiegendes Urteil erwarten, verlangen wir bis zur Erledigung keine Vorschüsse auf Rechtsanwaltsgebühren. Wir behalten uns vor, notwendige Auslagen für Gerichtskosten von Ihnen vor Überleitung in ein gerichtliches Verfahren einzufordern.
Gebühren nur bei Erfolg!
Wir berechnen von der Erstattungssumme pauschal 29,75 % (25 % zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) als Honorar bei Erfolg. Lediglich im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung können zusätzlich Gerichtskosten und Anwaltskosten nach RVG anfallen. Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erhalten Sie eine Berechnung über das hiermit verbundene Kostenrisiko.