Anspruch auf Ausgleichszahlung von Westjet.

Hat die Airline Sie 14 Tage oder noch kürzer vor dem Abflugtermin über den Flugausfall  informiert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Zusätzlich zur Erstattung des Tickets oder einer alternativen Beförderung können Sie zwischen 125 Euro und 600 Euro Ausgleichszahlung bekommen. Wie viel genau, hängt davon ab, wann Sie erfahren, dass Ihr Flug gestrichen ist, wie viel später ein möglicher alternativer Flug startet und wie lang die Flugstrecke ist.

Annullierungsfristen?

Hat Westjet Sie mindestens zwei Wochen vor Abflug darüber informiert, dass Ihr Flug entfällt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung oder eine Entschädigung. Das gilt aber nur, wenn die Airline beweisen kann, dass sie Sie rechtzeitig über den Ausfall der Beförderung informiert hat. Informiert Sie die Airline kurzfristig, hängt die Zahlung davon ab, ob sie einen Ersatzflug anbietet und mit welcher Verspätung er landet. Dabei spielt auch der Zeitpunkt eine Rolle, wann die Fluggesellschaft Sie benachrichtigt.

Kurz gesagt: Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.

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Anspruch auf Verpflegung am Flughafen?

Haben Sie sich für eine alternative Beförderung entschieden, ist gemäß der Fluggastrechte – Verordnung Westjet verpflichtet, sich um Sie zu kümmern, während Sie auf den Abflug warten. Das heißt, Sie erhalten am Flughafen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Außerdem müssen Sie neben den Erfrischungen oder Mahlzeiten die Möglichkeit bekommen, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet, muss Westjet für Ihre Übernachtung und den Transfer in einem Hotel aufkommen. In der Regel organisiert die Fluggesellschaft das Hotel und den Transport selbst. Bietet Ihnen die Airline nichts an, fragen Sie nach, was sie Ihnen erstattet, wenn Sie selbst etwas buchen.

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche.

Entschädigung – Ausgleichszahlung – Erstattung?

Lernen Sie Ihre Fluggastrechte kennen. Sie stehen am Flughafen und plötzlich wird der von Ihnen gebuchte Flug der Westjet gestrichen oder Westjet hat Ihren Flug überbucht oder es kommt zu einer erheblichen Verspätung. Ein Ersatz – Flug ist nicht in Sicht. Welche Rechte haben Sie als Fluggast? Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, eine Ausgleichszahlung oder die Zahlung einer Erstattung? Haben Sie kurzfristig Anspruch auf Mahlzeiten oder Erfrischungen bei einer Verspätung?? Geregelt wird dies in der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Sie regelt alle Ihre Fluggastrechte für die Flug – Beförderung, die in einem EU-Land startet. Hat die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union, gelten die Fluggast-Rechte auch für Flüge, die in der EU landen und eine Erstattung für einen Flug wäre möglich.

Ihr Anspruch.

Als Fluggast können Sie sich den Ticketpreis für einen Flug erstatten oder einen anderen Flug buchen lassen. Hat Westjet Ihren Flug gestrichen, haben Sie Anspruch auf folgende Möglichkeiten: – Sie können sich als Fluggast den Ticketpreis für den Flug von der Airline erstatten lassen. – Sie lassen sich von der Airline umbuchen und nehmen einen anderen Flug. Checken Sie, wieviel ein neuer Flug bei Westjet oder einer anderen Fluggesellschaft kosten würde. Vielleicht finden Sie bei einer anderen Airline für einen neuen Flug sogar ein günstigeres Angebot als Ihr ursprünglicher Flug kosten würde. Dann lohnt es sich, von Westjet die Erstattung zu verlangen und bei einer anderen Fluggesellschaft neu zu buchen. Wenn alle anderen Flüge mehr kosten, nutzen Sie besser das Alternativangebot für einen Flug der Airline. Entscheiden Sie sich für eine alternative Beförderung, besprechen Sie die Details am besten mit Westjet. Westjet bucht das neue Ticket wahrscheinlich direkt für Sie. Ansonsten sollten Sie sich das Einverständnis für ein eigenständiges Buchen schriftlich geben lassen, damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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