Worum geht es?

Wer als Fluggast in der EU unterwegs ist, genießt besonderen Schutz und Service bei Verspätungen. Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste bereits Anspruch auf Versorgungsleistungen durch SAS Scandinavian Airlines am Flughafen. Ab drei Stunden Verspätung steht dem Fluggast außerdem eine Erstattung seitens SAS Scandinavian Airlines zu. Das Risiko der Kosten trägt dabei allein SAS Scandinavian Airlines. Einzige Voraussetzung: SAS Scandinavian Airlines ist selbst für die Verspätung verantwortlich. Eindeutig ist die Sache bei einem technischen Defekt. Ein Schaden am Flugzeug ist klar der Risikosphäre der Airline zuzuordnen und SAS Scandinavian Airlines ist verantwortlich für das Kostenrisiko. Anders sieht es zum Beispiel bei einer Sperrung des Luftraums oder einem Streik der Fluglotsen aus – daran ist die Airline schuldlos und muss demnach auch keine Folgekosten erstatten. Und dann gibt es Grenzfälle. Zum Beispiel beim schlechten Wetter ist die SAS Scandinavian Airlines nicht per se aus der Verantwortung. Es kommt zum Beispiel auch darauf an, wie gut die Maschinen gegen kalte Temperaturen gerüstet sind.

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche.

Flugüberbuchung – ein übliches Verfahren nicht nur von SAS Scandinavian Airlines.

Wenn ein Flug überbucht ist und Sie deshalb nicht mehr mitfliegen könnten, trägt die Airline ebenfalls die Schuld. Neben einer Entschädigung, die SAS Scandinavian Airlines zahlt, steht Ihnen eine Ersatzbeförderung zu.

Was tun bei Anschlussverspätung?

Wenn Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung durch SAS Scandinavian Airlines. Auch hier gilt wieder, ob Sie mehr als drei Stunden verspätet gelandet sind.

Was sind Fluggasthelfer?

Wer sich nicht selbst mit SAS Scandinavian Airlines herumärgern will, kann sich an spezialisierte Anbieter, sogenannte Fluggasthelfer-Portale, wenden. Es gibt dabei zwei Modelle: Inkasso-Unternehmen und Portale mit Sofortentschädigung.

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Wie sehen die Fluggastrechte bei Flugausfall aus?

Wenn der Flug annulliert wird, haben Reisende ähnliche Rechte wie bei Nichtbeförderung: Der Fluggast kann Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro erhalten. Die Höhe ist ebenso abhängig von der Flugstrecke. Es spielt keine Rolle, ob man einen Billigflug von SAS Scandinavian Airlines mit noch so niedrigem Angebot gebucht hatte oder besonders viel Geld für einen komfortablen Transfer investierte.

Im Detail haben Sie bei Flugausfall folgende Ansprüche.

Ist die Flugstrecke nicht länger als 1.500 km, besteht ein Anspruch auf 250 €. Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km werden mit 400 € entschädigt. Bei Langstrecken über 3.500 km, die in der EU starten oder in der EU landen und bei denen die Fluggesellschaft zudem Ihren Hauptsitz in der EU hat, gibt es sogar 600 € Entschädigung. Aber hier sind ein paar Sonderregelungen zu beachten: Sollte Ihre Flugdistanz mindestens 3.500 km betragen und Sie haben mit dem Alternativflug Ihr Ziel zwischen drei und vier Stunden später erreicht, haben Sie Anspruch auf 300 € Entschädigung durch SAS Scandinavian Airlines.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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Wie arbeitet ein Inkasso Dienstleister?

Ein Inkasso-Dienstleister fordert das Geld für Sie ein. Ist er erfolgreich, behält er rund 30 Prozent und überweist Ihnen den Rest. Das kann bis zu 10 – 12 Monate dauern bis das Geld auf Ihrem Konto ist. Bei einem Gerichtsverfahren noch länger.

Was ist ein Sofortentschädiger?

Ein Sofortentschädiger kauft Ihnen Ihre Entschädigungsforderung ab und zahlt Ihnen eine Sofortentschädigung innerhalb von zwei Tagen auf Ihr Konto. Ob der Sorfortentschädiger die Entschädigung durchsetzen kann, ist sein Risiko. Dafür behält er als Honorar einen größeren Anteil der Entschädigungsforderung. Euflight de, Fairplane und Flightright arbeiten zum Beispiel nach diesem Prinzip.

Wir helfen Ihnen!

Sind Sie unsicher, wie viel Ihnen zusteht? Unser Anwalt prüft Ihre Ansprüche gegenüber SAS Scandinavian Airlines kostenlos und schnell. Eine Auszahlung inklusiv der MWSt. kann, wenn alles passt innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schicken Sie uns mit einer Mail Ihre Daten. Keine Sorge, wir kennen uns mit jedem Urteil und den Details der Fluggastrechte bestens aus. Wir prüfen Ihren Flug intensiv auf solche Sonderregelungen und weitere Informationen.

Wie sehen die Fluggastrechte bei Verspätung im Detail aus?

Ist SAS Scandinavian Airlines für die über dreistündige Flugverspätung verantwortlich, haben die Passagiere das Recht auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung für eine Flugverspätung richtet sich dabei nach der Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugdistanz unter 1.500 km müssen 250 Euro an den Fluggast ausgezahlt werden. Ist die Strecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern lang, werden für die Fluggesellschaft 400 Euro fällig. Bei über 3.500 Kilometern besteht ein Anspruch auf 600 Euro. Dabei kommt es nicht darauf an, wie teuer der Flug war. Auch bei Billigfliegern der Airline sind Sie entschädigungsberechtigt – selbst wenn die Reisekosten niedriger sind, als die Entschädigung, die Sie später erhalten.

Was tun bei Flugausfall?

Wenn SAS Scandinavian Airlines schuld daran ist, dass der Flug ausfällt, dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Eine Ausnahme gibt es: Wenn SAS Scandinavian Airlines Sie bereits 14 Tage vor Abflug über den Ausfall in Kenntnis gesetzt hat, haben Sie kein Recht auf eine Ausgleichsleistung.

Fordern Sie jetzt ihr Recht ein.

Ab wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Generell wird unterschieden zwischen einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einem Flugausfall, einer Überbuchung des Fluges oder einer Anschlussverspätung. In jedem Fall ist es wichtig, dass sie rechtzeitig am Flughafen sind – sprich: Sie sollten mindestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Check-in der SAS Scandinavian Airlines sein. Des Weiteren müssen Sie ein gültiges Ticket bei sich haben.

Flugverspätung von mehr als drei Stunden?

Sie haben sofort Anspruch auf eine Entschädigung durch SAS Scandinavian Airlines, wenn Sie mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommen würden. Das heißt, nicht die Verspätung des Abflugs ist wichtig, sondern wann Sie an der Zieldestination ankommen.

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