In welchen Fällen kommt es nicht zu einer Entschädigung?

Außergewöhnliche Umstände, sind unerwartete Probleme, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Air Dolomiti liegen. Dazu zählen neben Streiks beispielsweise auch Unwetter oder Vulkanausbrüche.
Der Begriff “außergewöhnliche Umstände” bedeutet nach seinem Wortlaut, dass die gegebenenfalls zu einem Wegfall der Ausgleichspflicht führenden Umstände außergewöhnlich sind, das heißt nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann.

Anders als bei einer herkömmlichen Flugverspätung oder Flugannullierung, haben Reisende, deren Flugzeiten aufgrund von Streik geändert wurden, keinen Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung von Air Dolomiti.

Diese Ansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Flugverspätung bzw. der Flugausfall auf ein Verschulden seitens Air Dolomiti zurückzuführen ist.

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Wenn mein Flugzeug verspätet ist.

Eventuell haben Sie schon einen Anspruch auf eine Erstattung gegenüber Air Dolomiti, wenn sich der Abflug bereits um über drei Stunden verspätet. Ist Air Dolomiti für die über dreistündige Verspätung verantwortlich, haben Sie als Passagier das Recht auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro für den Flug. Wie hoch die Entschädigung für eine Flugverspätung ist, richtet sich dabei nach der Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugdistanz unter 1.500 km müssen 250 Euro an den Fluggast ausgezahlt werden. Ist die Strecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern lang, werden für die Fluggesellschaft 400 Euro fällig. Bei über 3.500 Kilometern besteht ein Anspruch auf 600 Euro. Dabei kommt es nicht darauf an, wie teuer der Flug war. Auch bei Billigfliegern sind Sie entschädigungsberechtigt – selbst wenn die Reisekosten niedriger sind, als die Entschädigung, die Sie später erhalten.

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche.

Und wenn der kleine Hunger kommt?

Wenn sich Ihr Abflug sehr stark verzögert, haben Sie neben möglichen Entschädigungszahlungen auch Ansprüche auf Versorgungsleistungen gegenüber Air Dolomiti. Dies gilt unabhängig davon, ob Air Dolomiti selbst Schuld am verzögerten Start hat oder nicht. Bereits ab zwei Stunden Startverzögerung auf Kurzstrecken bis 1.500 km müssen die Passagiere mit Essen und Getränken versorgt werden. Weiterhin stehen Ihnen kostenlos zwei Telefonate oder E-Mails zu. Dies ist völlig unabhängig von Entschädigungszahlung. Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 km und 3.500 km gilt dies ab einer Wartezeit von 3 Stunden und bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 km ab 4 Stunden.

Wenn’s noch länger dauert.

Liegt eine Flugverspätung von über 5 Stunden vor, können Sie sogar von Ihrem Flug zurücktreten. Air Dolomiti ist dann verpflichtet, Ihnen die Kosten zurückzuerstatten. Alternativ können Sie auch von Air Dolomiti eine schnellstmögliche alternative Beförderung verlangen – entweder an Ihr Reiseziel oder auch zum Ausgangspunkt der Reise, falls für Sie eine Weiterreise keinen Sinn mehr macht, weil Sie beispielsweise Ihren Geschäftstermin oder Anschlussflug verpasst haben.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

6 + 13 =

Für Ihre Übernachtung muss Air Dolomiti sorgen.

Wird der Abflug auf den nächsten Tag verschoben, haben Sie zudem Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt. In der Regel organisiert Air Dolomiti Übernachtung und Transfer selbst und informiert Sie dann darüber. Bevor Sie also auf eigene Faust buchen, fragen Sie vorher bei Air Dolomiti nach. Lassen Sie sich eine Zusage schriftlich bestätigen.

Wer bekommt die Erstattung?

Wer bekommt die Erstattung für eine Dienstreise von Air Dolomiti? Nicht richtig ist, dass eine Entschädigung für Flugverspätungen während einer Dienstreise dem Arbeitgeber zusteht. Tatsächlich erhält der Dienstreisende persönlich die Entschädigung von bis zu 600 €, denn das Geld steht stets demjenigen zu, der den Schaden tatsächlich erlitten hat und nicht demjenigen, der das Ticket zahlte. So ist es in der EU-Fluggastrechte-Verordnung für große Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen geregelt. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um Angestellte eines herkömmlichen Unternehmens oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wie Beamte handelt.

 

Worauf basiert meine Entschädigung?

Nichtbeförderung und Annullierung oder eine größere Verspätung von Flügen sind für Fluggäste ein Ärgernis und verursachen nicht unerhebliche Unannehmlichkeiten. Wie jede andere europäische Fluggesellschaft unterliegt Air Dolomiti der EU Fluggastrechteverordnung. In der Verordnung ist geregelt, zu welchen Maßnahmen und Entschädigungen bzw. Erstattung oder Ausgleichszahlung die Air Dolomiti gegenüber ihren Fluggästen bei Verspätung, Flugausfall oder Annullierung der Flüge verpflichtet ist. Sie können Ihre Fluggastrechte heute bereits mit uns direkt am Flughafen prüfen und sofort eine eventuelle Ausgleichszahlung kalkulieren.

Fordern Sie jetzt ihr Recht ein.

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