Überbuchung

Verweigert die Airline aufgrund von Überbuchungen die Mitreise, gelten dieselben Regelungen wie bei Verspätung und Annullierung.

Kommt es zu Wartezeiten über 3 Stunden bis z.B. ein Platz im nächsten Flugzeug bereit gestellt wird, entstehen Schadensersatzansprüche zwischen 250,- und 600,- Euro. Bei über 5 Stunden Verspätung kann der Reisende den Flug auch als annulliert betrachten. Wird der Flug annulliert, haben Fluggäste zunächst einmal wie bei der Verspätung nach Flugstrecke gestaffelte Schadensersatzansprüche. Diese betragen pauschal zwischen 250,- und 600,- Euro pro Passagier. Zusätzlich können ggf. noch Kosten z.B. für Hotel oder Ersatzbeförderung geltend gemacht werden.

Achten Sie darauf, dass Sie, selbst wenn Sie bereits vor der Fahrt zum Flughafen erfahren, dass Ihr Abflug sich verzögert, pünktlich am Flughafen und am Check-In einzutreffen. Der Anspruch auf Schadenersatz entfällt nämlich dann, wenn die Airline kurzfristig einen Ersatzflug anbieten kann.

Ihre Ansprüche:

Bei Wartezeiten von mehr als drei Stunden:
• 250,- Euro für einen überbuchten Kurzstreckenflug
• 400,- Euro für einen überbuchten Mittelstreckenflug
• 600,- Euro für einen überbuchten Langstreckenflug

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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