Bei Tuifly hat sich der Großteil der Mitarbeiter in den vergangenen Tagen arbeitsunfähig gemeldet. Dadurch kam es dazu, dass Tuifly sehr viele Flüge kurzfristig annullieren musste. Da ein beträchtlicher Teil der Tuifly-Flotte für AirBerlin im Einsatz ist, waren auch zahlreiche Flüge von AirBerlin betroffen.Betroffene Passagiere fragen sich nun, ob Sie einen Entschädigungsanspruch gegenüber Tuifly oder AirBerlin haben. Grundsätzlich besteht ein Entschädigungsanspruch bei Flugannullierungen, es sei denn, dass ein außergewöhnlicher Umstand – etwa ein Streik bzw. Arbeitskampf – vorliegt.Tuifly führt hierzu aus: “Entschädigungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche der Kunden entstehen daraus nicht. […] Die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen sind ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt.”Tatsächlich haben die Mitarbeiter ihre Krankmeldung aufgrund von internen Streitigkeiten eingereicht. Offensichtlich beabsichtigt Tuifly eine Umstrukturierung durchzuführen, die Personalkosten einsparen soll, womit die Mitarbeiter unzufrieden sind.Tuifly verkennt jedoch, dass es sich bei den Krankmeldungen rechtlich um keinen Streik oder Arbeitskampf im Sinne der EU-Verordnung handelt, die den Entschädigungsanspruch einräumt. Es handelt sich rechtlich lediglich um Krankmeldungen. Anders als bei Arbeitskämpfen war das Vorverhalten von Tuifly zumindest auch ausschlaggebend für die Ausfälle, so dass gerade kein Fall von „höherer Gewalt“ gegeben ist.Sollten Sie betroffen sein, machen wir Ihre Ansprüche gerne für Sie unter den auf dieser Internetseite genannten Konditionen geltend.

 
 
 

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